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advona – Ihre Kanzlei für Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht, und berufliche Vorsorge.

Willkommen bei

KANZLEI
 

advona ist eine Anwaltskanzlei in Aarau mit Schwerpunkt im Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht und der beruflichen Vorsorge (BVG).

In meinem Fachbereich entwickle ich mit Engagement, Einfühlungsvermögen und fundiertem Fachwissen gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie zur zielgerichteten und effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei lege ich Wert auf persönliche Beratung, pragmatische Lösungen und eine transparente Kommunikation. In der Erstberatung erhalten Sie eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, anfallender Kosten sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

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ANWÄLTIN
 

Jeannette Nartey,
lic. iur., Rechtsanwältin

Bereits während dem Studium habe ich mich auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert und durch meine langjährige Tätigkeit in der Beratung von Vorsorgeeinrichtungen/Pensionskassen mit besonderem Fokus auf die berufliche Vorsorge.

Heute vertrete ich Privatpersonen im Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht. Meine Arbeit zeichnet sich durch fundierte Fachkenntnisse, eine sorgfältige Analyse und eine lösungsorientierte Vorgehensweise aus. Bei Bedarf arbeite ich mit einem bewährten Netzwerk von medizinischen und juristischen Spezialistinnen und Spezialisten zusammen.

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Partnerschaften
 

Für eine umfassende Beratung arbeitet die Kanzlei eng mit der Kanzlei Miotti Humbel Brunner zusammen. Dadurch können Synergien genutzt und umfassende Beratungen in unseren jeweiligen Fachgebiet ermöglicht werden.

Aargauischer Anwaltsverband 

Schweizer Anwaltsverband

Verein kostenlose BVG-Auskünfte


Mitgliedschaften
 
  • Dozentin an der Fachschule für Personalvorsorge Olten

  • Aktive Beratung im Verein kostenlose BVG-Auskünfte


Nebentätigkeiten
 

Fachbereiche


Invalidenversicherung sowie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG / IVG)
 

Abklärung und Durchsetzung von Renten- und Taggeldansprüchen, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträgen und Eingliederungsmassnahmen, Kritische Prüfung von Gutachten, Einsprache- und Beschwerdeverfahren 


Unfallversicherung (UVG)
 

Prüfung und Durchsetzung von Renten- und Taggeldansprüchen, Anspruch auf Heilbehandlung, Abgrenzungsfragen


Krankenversicherung (KVG) und Krankentaggeld (VVG)
 

Leistungspflicht, Kostengutsprache, Wirtschaftlichkeit/Zweckmässigkeit von Behandlungen, Durchsetzung von Taggeldern, Streit um Wartezeiten, Ausschlüsse und Zumutbarkeit, Koordination mit IV/UVG und arbeitsrechtlicher Lohnfortzahlung, Pflegeleistungen und Spitex


Arbeitslosenversicherung (ALV)
 
Anspruchsvoraussetzungen, Rahmenfristen, Zwischenverdienst, Anfechtung von Einstellungen in der Anspruchsberechtigung und Rückforderungen

 

Berufliche Vorsorge (BVG)
 

Invalidenleistungen, Koordination mit IV/UVG, Überentschädigungsfragen, Anspruch auf Hinterlassenenleistungen, Freizügigkeit und Vorbehalte

 

Ergänzungsleistungen (EL)
 

 

Familienzulagen (FamZ) und Erwerbsersatz (EO/MSE)

Bedarfsermittlung, anrechenbares Einkommen/Vermögen, Mietzinsanerkennung, Neuberechnungen, Rückforderungen, Verzugszinsen und Nachzahlungen

Anspruch auf Kinder-/Ausbildungszulagen, Zuständigkeits- und Koordinationsfragen, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsentschädigung

 

Einbezug Schulrecht

Anspruchsklärung und Durchsetzung von Nachteilsausgleich, sonderpädagogischen Massnahmen, Sonderschulung und Schulassistenz, Schnittstellenmanagement IV/Schule: Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel, Transport- und Betreuungskosten

Mandate

Nach unserem Erstkontakt erhalten Sie eine Mandatsvereinbarung mit welcher Sie über alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit informiert werden.

Wie kommt das Mandatsverhältnis zustande?
 
Wie berechnet sich mein Honorar?
 

Mein Honorar berechnet sich nach Aufwand. Den Stundenansatz teile ich Ihnen vorab mit. Üblicherweise ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Aufwandes zu leisten.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, erkundigen Sie sich, ob Sie Anrecht auf freie Anwaltswahl haben oder nicht. Gegebenenfalls kann diese mir das Mandat inkl. Kostengutsprache erteilen.

Kontakt

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Kanzlei für Sozial- und
Privatversicherungsrecht

Jeannette Nartey,
lic. iur., Rechtsanwältin
 

Bahnhofstrasse 4

CH-5000 Aarau

Tel. +41 (0)62 552 03 02

Mail info@adovona.ch

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