advona – Ihre Kanzlei für Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht, und berufliche Vorsorge.
Willkommen bei
KANZLEI
advona ist eine Anwaltskanzlei in Aarau mit Schwerpunkt im Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht und der beruflichen Vorsorge (BVG).
In meinem Fachbereich entwickle ich mit Engagement, Einfühlungsvermögen und fundiertem Fachwissen gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie zur zielgerichteten und effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei lege ich Wert auf persönliche Beratung, pragmatische Lösungen und eine transparente Kommunikation. In der Erstberatung erhalten Sie eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, anfallender Kosten sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
ANWÄLTIN
Jeannette Nartey,
lic. iur., Rechtsanwältin
Bereits während dem Studium habe ich mich auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert und durch meine langjährige Tätigkeit in der Beratung von Vorsorgeeinrichtungen/Pensionskassen mit besonderem Fokus auf die berufliche Vorsorge.
Heute vertrete ich Privatpersonen im Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht. Meine Arbeit zeichnet sich durch fundierte Fachkenntnisse, eine sorgfältige Analyse und eine lösungsorientierte Vorgehensweise aus. Bei Bedarf arbeite ich mit einem bewährten Netzwerk von medizinischen und juristischen Spezialistinnen und Spezialisten zusammen.
Partnerschaften
Für eine umfassende Beratung arbeitet die Kanzlei eng mit der Kanzlei Miotti Humbel Brunner zusammen. Dadurch können Synergien genutzt und umfassende Beratungen in unseren jeweiligen Fachgebiet ermöglicht werden.
Aargauischer Anwaltsverband
Schweizer Anwaltsverband
Verein kostenlose BVG-Auskünfte
Mitgliedschaften
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Dozentin an der Fachschule für Personalvorsorge Olten
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Aktive Beratung im Verein kostenlose BVG-Auskünfte
Nebentätigkeiten
Fachbereiche
Invalidenversicherung sowie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG / IVG)
Abklärung und Durchsetzung von Renten- und Taggeldansprüchen, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträgen und Eingliederungsmassnahmen, Kritische Prüfung von Gutachten, Einsprache- und Beschwerdeverfahren
Unfallversicherung (UVG)
Prüfung und Durchsetzung von Renten- und Taggeldansprüchen, Anspruch auf Heilbehandlung, Abgrenzungsfragen
Krankenversicherung (KVG) und Krankentaggeld (VVG)
Leistungspflicht, Kostengutsprache, Wirtschaftlichkeit/Zweckmässigkeit von Behandlungen, Durchsetzung von Taggeldern, Streit um Wartezeiten, Ausschlüsse und Zumutbarkeit, Koordination mit IV/UVG und arbeitsrechtlicher Lohnfortzahlung, Pflegeleistungen und Spitex
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Anspruchsvoraussetzungen, Rahmenfristen, Zwischenverdienst, Anfechtung von Einstellungen in der Anspruchsberechtigung und Rückforderungen
Berufliche Vorsorge (BVG)
Invalidenleistungen, Koordination mit IV/UVG, Überentschädigungsfragen, Anspruch auf Hinterlassenenleistungen, Freizügigkeit und Vorbehalte
Ergänzungsleistungen (EL)
Familienzulagen (FamZ) und Erwerbsersatz (EO/MSE)
Bedarfsermittlung, anrechenbares Einkommen/Vermögen, Mietzinsanerkennung, Neuberechnungen, Rückforderungen, Verzugszinsen und Nachzahlungen
Anspruch auf Kinder-/Ausbildungszulagen, Zuständigkeits- und Koordinationsfragen, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsentschädigung
Einbezug Schulrecht
Anspruchsklärung und Durchsetzung von Nachteilsausgleich, sonderpädagogischen Massnahmen, Sonderschulung und Schulassistenz, Schnittstellenmanagement IV/Schule: Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel, Transport- und Betreuungskosten
Mandate
Nach unserem Erstkontakt erhalten Sie eine Mandatsvereinbarung mit welcher Sie über alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit informiert werden.
Wie kommt das Mandatsverhältnis zustande?
Wie berechnet sich mein Honorar?
Mein Honorar berechnet sich nach Aufwand. Den Stundenansatz teile ich Ihnen vorab mit. Üblicherweise ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Aufwandes zu leisten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, erkundigen Sie sich, ob Sie Anrecht auf freie Anwaltswahl haben oder nicht. Gegebenenfalls kann diese mir das Mandat inkl. Kostengutsprache erteilen.
Kontakt
Kanzlei für Sozial- und
Privatversicherungsrecht
Jeannette Nartey,
lic. iur., Rechtsanwältin
Bahnhofstrasse 4
CH-5000 Aarau
Tel. +41 (0)62 552 03 02
Mail info@adovona.ch